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Neue Gesetze für Berlin!
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Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen     Foren-Übersicht -> Anschaffung eines Skorpions - was muss ich beachten?
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Silver-Ace
3. Instar-Skorpion


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BeitragVerfasst am: 23.02.2010, 19:45    Titel: Neue Gesetze für Berlin! Antworten mit Zitat

So nach langen hin und her, habe ich gerade die Bestätigung
von meinem Sachverständigen des Landes Berlin!

Seit dem 12. Januar 2010 gibt es neue Gesetze, für Berlin,
in sachen: "Halten gefährlicher Tiere wildlebender Art"
und damit auch neue Gesetze in sachen haltung von Skorpionen.

Es gibt zwei Listen (Liste A und Liste B) wo die einzelnen
Tiere Katalogiesiert werden nach Giftigkeit.

Alle Tiere die in Liste A aufgeführt sind, sind ohne ausnahme VERBOTEN!
Auch auf Anfrage wird man keine Halter- oder Ausnahmegenehmigung
nach §1 Absatz 2
mehr kriegen.

Alle Tiere aus Liste B kann auf Anfrage, vorlage eines
Sachkundigkeitsbeleg, sauberes Führungszeugnis und begutachtung
des Terrariums durch einen Veterinärarztes, eine Ausnahmegenehmigung
nach §1 Absatz 2
erteilt werden.

Ich machte mich Kundig in der Sache und liste hier mal alle Skorpione
auf die in Berlin jetzt verboten sind!

Liste A:
Skorpione Gattungen:
-Grosphus spp.
-Androctonus spp.
-Buthus spp.
-Buthacus spp.
-Centruroides spp.
-Hottentotta spp.
-Leiurus spp.
-Mesobuthus spp.
-Odontobuthus spp.
-Orthochirus spp.
-Parabuthirus spp.
-Tityus spp.


Jetzt kommt das merkwürdige an der Sache! Weil man jetzt bestimmt
denkt alle anderen Arten sind in der Liste B.......
Nein sind sie nicht! Das heißt für Berlin alle anderen Arten sind nicht
mehr Haltungsnachweis pflichtig.

Nach kurzer Auseinandersetzung mit dem Veterinäramt kamm die
neste Überaschung. Offiziell ist der Pandinus imperator nicht mehr
im WAII 2/B verankert. Also gilt keine Meldepflicht mehr. Was mir
vom Oberveterinärrat bestätigt wurde.

Mfg
Silver-Ace
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MDJ
Moderator


Alter: 26
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BeitragVerfasst am: 23.02.2010, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Na das ist ja mal eine Überraschung!
Vielen Dank für diese Informationen!
Das bedeutet, Liste B gilt für Skorpione garnicht, sondern nur für andere Wildtiere?
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Silver-Ace
3. Instar-Skorpion


Alter: 28
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Beiträge: 42
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.02.2010, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig in Liste B stehen nur:
-Katzen Arten
-Affen Arten
-Hunde Arten
-Riesenschlangen (Boadae)
-Echsen Arten
-Schildkröten Arten
und
-Vogelspinnen Arten
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Krelli
Ehrenpräsident


Alter: 22
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Beiträge: 1509
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.03.2010, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die info. Das heißt also ich bracuh niemanden mehr bescheid geben wenn ich mir jetzt einen heterometrus sp. holen würde?

Aber was mich wundert ist das jetzt jeder der über 18 ist einen Nebo hierichonticusohne erlaubnis halten darf?! Confused
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MFG Timo
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Nadim2k
Adulter Skorpion



Anmeldedatum: 25.01.2008
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BeitragVerfasst am: 08.03.2010, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ämter in Deutschland Smile


herrlich diese Typen..
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MatZ
Ehrenpräsident



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Beiträge: 2681
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BeitragVerfasst am: 08.03.2010, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

diese knalltüten ^^

über Mesobuthus und Grosphus arten kann man ja reden und sich streiten aber Orthochirus? finde es da dann nur nice das man sich nichts holen muss für seinen nebo oder hemiscorpion...finde es aber schön das andere gattungen aus der familie der buthidae nicht überbewertet wurden zb Babycurus, Rhopalurus, Lychas etc...
klar ist es eine drastische einschränkung und auf der liste sind viele arten die einen großen halterkreis haben - dennoch häte es schlimmer werden können denke ich mal und so wies ausschaut ist es ja fast identisch mit der "münchner-liste"


Zitat:

Nach kurzer Auseinandersetzung mit dem Veterinäramt kamm die
neste Überaschung. Offiziell ist der Pandinus imperator nicht mehr
im WAII 2/B verankert. Also gilt keine Meldepflicht mehr. Was mir
vom Oberveterinärrat bestätigt wurde.


also soweit ich weis bestand nie eine meldepflicht, nur eine nachweispflicht die die herkunft des tieres bestätigt sprich das die kaufquittung aufbewahrt werden muss etc...
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Krelli
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Alter: 22
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Beiträge: 1509
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BeitragVerfasst am: 08.03.2010, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
also soweit ich weis bestand nie eine meldepflicht, nur eine nachweispflicht die die herkunft des tieres bestätigt sprich das die kaufquittung aufbewahrt werden muss etc...


Ist es nicht so das es beim WAII seit einiger zeit sowieso so verankert ist das man statt einer Meldepflicht (wie es früher der fall war) nur noch eine Nachweispflicht hat?

@ Silver-Ace

Hast du irgendwo nen link zu der quelle wo du die info´s her hast?

Ach und ich hoffe du hast das alles irgendwo her kopiert denn dann darf man ab jetzt parabuthus spp. halten da ja nur Parabuthirus verboten sind. Ich hoffe echt das ist nicht dein schreibfehler sondern der, der ämter Twisted Evil
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MFG Timo
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Silver-Ace
3. Instar-Skorpion


Alter: 28
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Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.03.2010, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wühlte mich mal durch die Ämter Seiten durch....
Auf den Seiten steht es meist nur LISTE A: SKORPIONE..... Aber wenn man sich die die PDF runterläd mit den genauen Gesetzesgebung dan findet man auch die Liste.

Hier mal ein Link: http://www.berlin.de/imperia/md/content/bamarzahnhellersdorf/ordnungsamt/1._vo_zur___nderung_halten_gef._tiere___jan._2010.pdf?start&ts=1267632725&file=1._vo_zur___nderung_halten_gef._tiere___jan._2010.pdf
Seite 6-7 sind die listen!

Ach so Krelli....Ja sorry habe mich wohl verschrieben es sind leider die parabuthus spp. auf der LISTE A.

Ich persönlich finde es nicht schlim das ich jetzt keine rennerein mehr habe für andere Arten. Aber wie schon Krelli meinte ist es doch etwas zu locker.
Meiner Meinung nach hätte man eine Ausnahmegenehmigung für alle Skorpione machen sollen. Aber nicht Arten bezogen wie es vorher war. Also Führungszeugniss, Sachkundeprüfung und absegnung vom Veterinäramt. Auserdem weiß man dan auch gleich wer der Halter ist wenn mal ein Tier beim Nachbarn kuscheln geht und der das Veterinäramt anruft.

Zum WAII beim P.imperator wurde mir erst gesagt das ich ihn Melden müste dan habe ich mit meinem Sachkundigen des Landes Berlin geredet. Der meinte das ich nur die Papiere den zusenden müsste.
Gesagt getan!!!
Worauf ich eine E-Mail bekamm das ich es wohl umsosnt gemacht habe!

Desweiterin muss man ich auch sagen das dieses ganze Gesetze hin und her echt zu Problemen führt. Letztens erst auf der Messe hatte ich mich mit einem Verkäufer angelegt. Weil einer wohl sich einen P.imperator kaufen wollte und er auf eine genehmigung bestand und ich ihm sagte das es die nicht mehr gibt.
Da wollte er mich echt für dum verkaufen und redete mich zu von wegen ich sollte mal genauer lesen.
Also nicht mal die Verkäufer wissen was die neuen Gesetze sind!!!!

Eine andere Sache ist daran das es ja keiner überprüft was ich jetzt halte. Eben so gut hätte ich einen Stand weiter mir auch einen ANDROCTONUS CRASSICAUDA kaufen können. Weil ich den Verkäufer schon kannte und der auch nur seine Tiere loswerden wollte.
Also wenn man an die Tiere rankommen will, dan kommt man auch und einer der bei dir zu hause ist weiß nicht das dieses Tier hier verboten ist. Genau so wenig wie die vom Veterinäramt.

Gesetze sind immer ein Schwert mit zwei schneiden.
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Horisho
Skorpling



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Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 08.03.2010, 23:53    Titel: Antworten mit Zitat

Herzliches Beileid !

Liste B:

Vogelspinnen: Poecilotheria spp.
Haplophema lividum

Tja ob nun die Berliner mit Bayern ein und die selbe Sache machen? Vielleicht machen das ja jetzt bald alle Bundessländer mit dicken B....

Bamburg, Bordrheinwestfalen usw.

Hach... du bist Deutschland !!

Smile
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Ich möchte hiermit betonen das ich keinesfalls verrückt bin,
eine solche Bezeichnung trifft nur auf verkalkte Mathemathiker zu,
die Lebensfreude mit Geometrie verwechseln.
T.Pratchett "Alles Sense"
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Krelli
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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ach so Krelli....Ja sorry habe mich wohl verschrieben es sind leider die parabuthus spp. auf der LISTE A.


Ach mist Smile
Ich hab echt gehofft das war deren fehler...

Aber wenn ich das richtig verstehe sind die Tiere, die in Teil B genannt werden ausnahmegenehmigungspflichtig. Also brauche ich für nen P. imperator immer noch ne ausnahmegenehmigung. Die einzige änderung ist jetzt, dass ich beispielweise einen Parabuthus sp. gar nicht mehr halten darf. Ich finde die drehen wieder ganz schön am rad...
Da überlegt man sich doch nach brandenburg zu ziehen wo ich im vorgarten sogar gorillas halten darf Smile

Und ich kann mir vorstellen das die skorpionhalter, die jetzt nicht unbedingt so aktiv in foren aktiv sind von dem neuen gesetz erst in jahren was mitbekommen...

Zitat:
Eine andere Sache ist daran das es ja keiner überprüft was ich jetzt halte. Eben so gut hätte ich einen Stand weiter mir auch einen ANDROCTONUS CRASSICAUDA kaufen können. Weil ich den Verkäufer schon kannte und der auch nur seine Tiere loswerden wollte.
Also wenn man an die Tiere rankommen will, dan kommt man auch und einer der bei dir zu hause ist weiß nicht das dieses Tier hier verboten ist. Genau so wenig wie die vom Veterinäramt.


Ja im prinzip kannst du bei deinen A. australis ein schild mit H. arizonensis und mindergiftig ranmachen. Im schlimmsen fall gucken die pedipalpen raus und sie sehen das sie gelb sind (wie beim H. arizonensis Smile ) Aber sowas macht ja keiner Wink
_________________
MFG Timo
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Silver-Ace
3. Instar-Skorpion


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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber wenn ich das richtig verstehe sind die Tiere, die in Teil B genannt werden ausnahmegenehmigungspflichtig. Also brauche ich für nen P. imperator immer noch ne ausnahmegenehmigung. Die einzige änderung ist jetzt, dass ich beispielweise einen Parabuthus sp. gar nicht mehr halten darf. Ich finde die drehen wieder ganz schön am rad...
Da überlegt man sich doch nach brandenburg zu ziehen wo ich im vorgarten sogar gorillas halten darf Smile


In Liste B sind keine Skorpione, nicht mal einer!!!!.... Habe doch extra einen Link zur PDF Datei reingestellt.

Hier noch mal zur verdeutlichung!!!!!


Nichts vom Pandinus zu sehen oder????
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Zuletzt bearbeitet von Silver-Ace am 09.03.2010, 19:51, insgesamt einmal bearbeitet
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MatZ
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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

mein ich ja, damit sind also quasi ALLE anderen skorpione frei erhälltlich...

also wenn ich richtig liege bestehen daher keine auflagen, keine beschränkung und kein mindestalter für skorpione in berlin?
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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig!!!! Man kan einfach losgehen und sich einen hollen. Ich sehe schon die Kinder mit einem Skorpion spielen... Bestes Beispiel siehe YouTube. Wenn sie daraus eine Mutprobe machen oder total besoffen das Spiel spielen "Wer leckt den Skorpion ab".
Den besten Erfolg bei dem Spiel, erreicht man mit Buthiden!!!! Wink
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BeitragVerfasst am: 09.03.2010, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

oh man die liste ist echt lustig. Da verbieten die einen einen Varanus acanthurus zu halten! Was soll der sc****. Der ist so gefährlich wie eine Bartagame und so geschützt wie ein Taggecko, wow. Das ist wohl zu hart...Very HappyVery Happy
Evil or Very Mad Evil or Very Mad Evil or Very Mad Confused
Gut das ich in NRW wohne!!! puh
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MfG Nils

~Es ist nicht deine Schuld, dass die Welt ist, wie sie ist
Es wär nur deine Schuld, wenn sie so bleibt~

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BeitragVerfasst am: 10.03.2010, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Silver-Ace hat Folgendes geschrieben:
Zitat:
Aber wenn ich das richtig verstehe sind die Tiere, die in Teil B genannt werden ausnahmegenehmigungspflichtig. Also brauche ich für nen P. imperator immer noch ne ausnahmegenehmigung. Die einzige änderung ist jetzt, dass ich beispielweise einen Parabuthus sp. gar nicht mehr halten darf. Ich finde die drehen wieder ganz schön am rad...
Da überlegt man sich doch nach brandenburg zu ziehen wo ich im vorgarten sogar gorillas halten darf Smile


In Liste B sind keine Skorpione, nicht mal einer!!!!.... Habe doch extra einen Link zur PDF Datei reingestellt.

Hier noch mal zur verdeutlichung!!!!!


Nichts vom Pandinus zu sehen oder????


Ja sorry war ein denkfehler Rolling Eyes

Ok dann kann ich ja endlich meinen traum wahrmachen... Einen H. lepturus in freizimmerhaltung Rolling Eyes
Die können doch nicht einfach jegliche auflagen weglassen...

Zitat:
also wenn ich richtig liege bestehen daher keine auflagen, keine beschränkung und kein mindestalter für skorpione in berlin?


Gibt es nicht noch ein davon unabhängiges gesetz, das die haltung von gifttieren für minderjährige verbietet?
Ich weiß das prinzipiell keiner unter 18 ein reptil kaufen kann und mir war so als ob das mit gifttieren ähnlich gehandhabt wird...


Zitat:
oh man die liste ist echt lustig. Da verbieten die einen einen Varanus acanthurus zu halten! Was soll der sc****. Der ist so gefährlich wie eine Bartagame und so geschützt wie ein Taggecko, wow. Das ist wohl zu hart...


Wem sagst du das. Das ist wie mit Boa´s und Pythons die die 2 meter marke knacken kännen. Da gibt es etliche arten wo es vereinzelt exemplare gibt, die mehr als 2m werden aber sie in der regel kleiner bleiben und auch genug tiere die 2,10m-2,70 groß werden und im prinzip bei bissen weniger schaden anrichten als der Collie vom nachbarn....
Aber das die liste nicht sinnvoller wird war klar... Stattdessen wird sie von mäßig akzeptabel zu völlig absurd...
_________________
MFG Timo
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